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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Verkettix, Friedrichstraße 79, 10117 Berlin (nachfolgend „Verkettix“) und gewerblichen Kunden (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Verkettix ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Leistungen und Vertragsarten

Verkettix erbringt Beratungs-, Analyse-, Schulungs- und Umsetzungsleistungen als Dienstleistungen nach §§ 611 ff. BGB. Soweit konkret definierte Artefakte (z. B. Integrationsadapter, Datenmodelle, Reports) vereinbart werden, gelten diese als Werkleistungen nach §§ 631 ff. BGB mit Abnahme.

3. Angebot, Vertragsschluss, Reihenfolge der Dokumente

  • Angebote von Verkettix sind 30 Tage bindend, sofern nicht anders angegeben.
  • Vertragsschluss durch Annahme des Angebots oder beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrages/SoW.
  • Rangfolge: Individuelle Vereinbarung/SoW > Angebot > diese AGB > Leistungsbeschreibungen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Zugängen, Ansprechpartnern und Daten in vereinbarter Qualität.
  • Entscheidungen und Freigaben in den vereinbarten Takten; Protokollierung.
  • Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter verletzt und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwände werden nach vereinbarten Sätzen vergütet.

5. Vergütung, Auslagen, Zahlung

  • Preise verstehen sich in EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  • Monatspauschalen im Voraus; Projekt-/Werkvergütung nach Meilensteinen; Tagessätze nach Aufwand.
  • Zahlungsziel 14 Tage netto. Bei Verzug gelten § 288 BGB und etwaige Mahnkosten.
  • Reise- und Nebenkosten nach Nachweis; Reisetage können pauschaliert werden.

6. Change Requests

Änderungswünsche werden in einem CR-Verfahren bewertet (Auswirkung auf Umfang, Termine, Kosten). Bis zur Einigung verbleibt es beim bisherigen Leistungsumfang und Terminplan.

7. Abnahme von Werkleistungen

Werkleistungen werden in definierten Meilensteinen zur Abnahme bereitgestellt. Der Kunde prüft innerhalb angemessener Frist und erklärt Abnahme oder rügt wesentliche Mängel. Nutzungsaufnahme gilt als Abnahme, wenn keine wesentlichen Mängel gerügt werden.

8. Nutzungsrechte, Open-Source, Drittsoftware

Standard-Methodiken, Playbooks und Bibliotheken bleiben im Eigentum von Verkettix. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung. Für Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzen. Drittsoftware wird vom Kunden lizenziert, sofern nicht anders vereinbart.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien wahren Vertraulichkeit und nutzen vertrauliche Informationen nur zur Vertragserfüllung. Personenbezogene Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung und einem ggf. abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) verarbeitet.

10. Haftung

Verkettix haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Verkettix nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11. Laufzeit, Kündigung

  • Monatsmodelle können mit Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
  • Projektverträge laufen bis zur Abnahme; ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, sofern nicht abweichend vereinbart. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen außerhalb der Kontrolle der Parteien (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen, erhebliche Ausfälle von Netzen/Cloud-Plattformen) ruhen die Leistungspflichten für die Dauer der Störung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.

13. Subunternehmer

Verkettix darf Subunternehmer einsetzen und bleibt verantwortlich für deren vertragsgemäße Leistung. Datenschutzrechtliche Anforderungen werden vertraglich abgesichert.

14. Aufrechnung, Abtretung

Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Rechte und Pflichten dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten werden; § 354a HGB bleibt unberührt.

15. Website-Nutzung

Die Inhalte der Website werden mit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohl übernimmt Verkettix keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Verlinkungen können zu externen Seiten führen, für deren Inhalte wir nicht verantwortlich sind.

16. Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (salvatorische Klausel).
  • Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht strengere Formvorschriften gelten.

Stand: 18. November 2025